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   BVerwG, 17.03.1995 - 6 B 65.94   

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https://dejure.org/1995,3369
BVerwG, 17.03.1995 - 6 B 65.94 (https://dejure.org/1995,3369)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1995 - 6 B 65.94 (https://dejure.org/1995,3369)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1995 - 6 B 65.94 (https://dejure.org/1995,3369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhandlungsunfähigkeit - Unterscheidung von Arbeitsunfähigkeit - Rechtliches Gehör in KDV-Sachen - Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Darlegungserfordernisse - Prozeßverschleppungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 533
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.08.1994 - 6 B 31.94

    Verfahrensmangel wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1995 - 6 B 65.94
    Das Verwaltungsgericht hätte zwar dem Vertagungsantrag des Bevollmächtigten des Klägers "aus erheblichen Gründen" im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO entsprechen müssen, wenn es unter den gegebenen Umständen davon hätte ausgehen müssen, daß der Kläger am Tag der mündlichen Verhandlung in seiner Sache aufgrund der ihm ärztlich bescheinigten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch verhandlungsunfähig war; anderenfalls hätte es ihn in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. hierzu Beschluß vom 3. August 1994 - BVerwG 6 B 31.94 - m.w.Nw., aber auch Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 6 B 32.94 -).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94

    Abgrenzung der Verhandlungsunfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1995 - 6 B 65.94
    Das Verwaltungsgericht hätte zwar dem Vertagungsantrag des Bevollmächtigten des Klägers "aus erheblichen Gründen" im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO entsprechen müssen, wenn es unter den gegebenen Umständen davon hätte ausgehen müssen, daß der Kläger am Tag der mündlichen Verhandlung in seiner Sache aufgrund der ihm ärztlich bescheinigten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch verhandlungsunfähig war; anderenfalls hätte es ihn in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. hierzu Beschluß vom 3. August 1994 - BVerwG 6 B 31.94 - m.w.Nw., aber auch Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 6 B 32.94 -).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1995 - 6 B 65.94
    Das Verwaltungsgericht hatte den Kläger ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung am 17. März 1994 geladen und außerdem sein persönliches Erscheinen angeordnet, um auf diese Weise - und zwar nicht im Interesse des Klägers, sondern im Interesse des Gerichts zum Zwecke einer zügigen Verfahrensabwicklung (vgl. dazu Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 -) - sicherzustellen, daß er in der mündlichen Verhandlung als Beweismittel zur Verfügung stand.
  • BVerwG, 19.01.1999 - 8 B 186.98

    Zurückverweisung der Sache nach Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des

    Derartige erhebliche Gründe liegen in der Regel vor, wenn ein anwaltlich nicht vertretener Kläger am Tag der mündlichen Verhandlung in seiner Sache verhandlungsunfähig ist und dies durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen hat (vgl. Beschlüsse vom 29. September 1989 - BVerwG 5 B 89.89 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 13 S. 7 und vom 17. März 1995 - BVerwG 6 B 65.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 262 S. 10 sowie Urteil vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Aus den von der Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1995 - 6 B 65.94 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 262) und vom 29. September 1994 - 3 C 28.92 - (BVerwGE 96, 368) folgt nichts anderes.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

    Derartige erhebliche Gründe liegen in der Regel vor, wenn eine anwaltlich nicht vertretene Klägerin am Tag der mündlichen Verhandlung in ihrer Sache verhandlungsunfähig ist und dies durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen hat (vgl. Beschlüsse vom 29. September 1989 BVerwG 5 B 89.89 Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 13 S. 7 und vom 17. März 1995 BVerwG 6 B 65.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 262 S. 10 sowie Urteil vom 27. November 1989 BVerwG 6 C 30.87 Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

    Derartige erhebliche Gründe liegen in der Regel vor, wenn eine anwaltlich nicht vertretene Klägerin am Tag der mündlichen Verhandlung in ihrer Sache verhandlungsunfähig ist und dies durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen hat (vgl. Beschlüsse vom 29. September 1989 BVerwG 5 B 89.89 Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 13 S. 7 und vom 17. März 1995 BVerwG 6 B 65.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 262 S. 10 sowie Urteil vom 27. November 1989 BVerwG 6 C 30.87 Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 11 ZB 17.31632

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Terminsverlegungsgrundes

    Erhebliche Gründe liegen in der Regel vor, wenn ein anwaltlich nicht vertretener Beteiligter am Tag der mündlichen Verhandlung verhandlungsunfähig ist und dies durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen hat (BVerwG, B.v. 29.4.2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 4; B.v. 17.3.1989 - 6 B 65.94 - juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 3 UZ 248/98

    Erkrankung eines nicht persönlich geladenen Beteiligten kein erheblicher Grund

    Danach gilt als erheblicher Grund nicht bereits die Erkrankung einer nicht persönlich geladenen Partei (vgl. Zöller, ZPO, 20. Aufl., Bearbeiter: Stöber, § 227 ZPO, Rdnr. 6; Thomas-Putzo, ZPO, Komm., 17. Aufl., § 227 ZPO Nr. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, E. v. 17.06.1997, Az.: 13 A L 330/97, zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 29.08.1995, Az.: 2 S 4760/95.A, NJW 1996, 334; für den Fall der Anordnung des persönlichen Erscheinens: BVerwG, B. v. 17.03.1995 -- 6 O 95/94 [richtig: 6 B 65.94 - d. Red.] -- NVwZ-RR 1995, 533; Hess. VGH, B. v. 15.01.1997 -- 10 UZ 2085/96 -- NVwZ-RR 1998, 404).
  • BVerwG, 20.06.1997 - 6 B 9.97

    Wahrnung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung einer beantragten

    Demzufolge hätte der Verwaltungsgerichtshof dem Vertagungsantrag der Klägerin stattgeben müssen, wenn er unter den gegebenen Umständen davon hätte ausgehen müssen, daß die Klägerin am Tag der mündlichen Verhandlung krankheitsbedingt verhindert war (vgl. Beschluß vom 17. März 1995 - BVerwG 6 B 65.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 262).
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